Allgemeine Geschätstbedingungen des Zauberers Bobby
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren Geschäftsverkehr mit unserer Kundschaft. Jeder Kunde erhält Einsicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen und kann auf Wunsch eine Kopie abfordern.
1. Nach Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.
2. Im Falle einer Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden.
3. Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstige Vorschriften entgegenstehen. GEMA- oder ähnliche Gebühren sind vom Veranstalter zu entrichten.
4. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an den Requisiten und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.
5. Der Künstler/Musiker ist in der Ausgestaltung seines Programms frei. Die Programmgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter oder der Agentur. Gäste können keinen Einfluß auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.
6. Die Auswahl der Künstler/Musiker ist frei. Grundsätzlich treten die mit Namen genannten Künstler/Musiker für die festgelegte Veranstaltung auf. Infolge von Krankheit verpflichtet sich der Künstler/Musiker einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.
7. Der Grundpreis ist unmittelbar vor der Veranstaltung fällig und in bar an den durchführenden Künstler/Musiker zu übergeben. Die Gage für die Verlängerung der Veranstaltung ist am Ende der Veranstaltung in bar oder Euroscheck fällig.
8. Die Künstler/Musiker erhalten Speise und Getränke im normalen Umfang vom Veranstalter.
9. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Hamburg als vereinbart.
